Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weingut Grenzlandhof Reumann

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Weingut Grenzlandhof Reumann und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers können nicht anerkannt werden, es sei denn, Weingut Grenzlandhof Reumann hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
Die Bestellung kommt mit Bestätigung der Bestellung (im Online Shop, per E-Mail oder per Briefsendung) durch Weingut Grenzlandhof Reumann gültig zustande. Die Preise verstehen sich in Euro pro Flasche/Stück, inklusive aller gesetzliche Abgaben und Steuern (Mehrwertsteuer), jedoch ohne Transportkosten, welche gesondert zu entrichten sind (diese werden im Online Shop separat ausgewiesen). Bei möglichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Weinshop ist das Weingut Grenzlandhof Reumann zum Rücktritt berechtigt.


§ 3 LIEFERUNG
Alle Lieferungen erfolgen ab Weingut Grenzlandhof Reumann, Friedlbrunngasse 1, 7301 Deutschkreutz, Österreich – an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind möglich und zulässig. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.


§ 4 TRANSPORTSCHÄDEN
Für Schäden und Beeinträchtigungen, welche während des Transportes entstehen, garantiert Weingut Grenzlandhof Reumann Ihnen vollständigen Ersatz unter folgenden Bedingungen:
- Die eintreffende Ware ist sofort auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen
- Jegliche Beanstandungen sind vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen


§ 5 ANNAHMEVERZUG
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Weingut Grenzlandhof Reumann berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


§ 6 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG
Der Kaufpreis wird sofort mit dem Einlangen der Ware fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung mit beiliegender Rechnung oder im Voraus zahlen oder im Falle einer Selbstabholung bei Weingut Grenzlandhof Reumann in bar bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Weingut Grenzlandhof Reumann berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4% zu fordern.


§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum vom Weingut Grenzlandhof Reumann. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Weingut Grenzlandhof Reumann ab.


§ 8 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Liegt ein vom Weingut Grenzlandhof Reumann zu vertretender Mangel der Ware vor, ist das Unternehmen nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Weingut Grenzlandhof Reumann haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Weingut Grenzlandhof Reumann nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt nur an Personen über 18 Jahren.


§ 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: Oberpullendorf. Weingut Grenzlandhof Reumann ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

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